Steuerliche Förderung: Jetzt 20% der Kosten Ihrer Fenstersanierung als Steuerentlastung sichern!

Etwa 40 Prozent unseres Energieverbrauchs entfallen auf den Gebäudebereich, was etwa ein Drittel der gesamten Treibhausgasemissionen ausmacht. Einer der größten Energiefresser ist das Beheizen der Wohn- und Arbeitsräume. Besonders lohnendes Einsparpotential findet sich demnach in der Sanierung veralteter Gebäude.

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung wurde die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen durch das Bundeskabinett beschlossen. Das Programm ist seit 1. Januar 2020 unverändert gültig und bleibt von den derzeit notwendigen Sparmaßnahmen unberührt. Hier besteht nach wie vor die Möglichkeit, durch den Umstieg auf energieeffiziente Produkte einerseits einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und anderseits Geld für die Sanierung zu sparen. Der Austausch von Fenstern oder Außentüren gehört ausdrücklich zu den förderfähigen Maßnahmen des Klimaschutzpakets.

Beratung

Um in puncto energetische Sanierung auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir Ihnen, einen Energieberater zu Rate zu ziehen. Für das Sicherstellen der Steuerersparnis ist der Steuerberater Ihres Vertrauens ganz sicher eine gute Anlaufstelle. Für eine Fachberatung für die richtigen Fenster und Türen kommen Sie gerne zu uns. Termine vereinbaren Sie telefonisch für Brombach unter 06084-420 oder für Taunusstein unter 06128-91480.

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Gerne sind wir für Sie da!

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